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   LSG Bayern, 31.05.2005 - L 10 AL 442/04   

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LSG Bayern, 31.05.2005 - L 10 AL 442/04 (https://dejure.org/2005,20107)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.05.2005 - L 10 AL 442/04 (https://dejure.org/2005,20107)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - L 10 AL 442/04 (https://dejure.org/2005,20107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, unrichtig oder unvollständig gemachter Angaben zum Vermögen; Rückforderung überzahlter Leistungen einschließlich überzahlter Krankenversicherungsbeiträge und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 09.12.2004 - L 11 AL 435/03

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 10 AL 442/04
    Dem Kläger trifft nunmehr allerdings im Wege der Umkehr der Beweislast die objektive Beweislast dafür, dass er trotz der Inhaberschaft der verschiedenen Konten zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Alhi bedürftig war mit der Folge, dass die Voraussetzungen des § 45 SGB X nicht vorlagen (vgl hierzu: BayLSG, Urteil vom 09.12.2004 - L 11 AL 435/03 -, LSG Brandenburg, Urteil vom 28.08.1997 - E-LSG AL 165).

    So hat das BSG Geldmittel, die von Anfang an mit einer Rückzahlungspflicht verbunden sind, vom Einkommensbegriff ausgenommen, weil sie dem Arbeitlosen nicht endgültig zur Verfügung stehen und deshalb nicht zum Bestreiten des Lebensunterhalts herangezogen werden können (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12; BSG SozR 3-4200 § 6 Nr. 8; BayLSG, Urteil vom 09.12.2004 - L 11 AL 435/03).

    Dies ergibt sich bereits aus der fehlenden Kennzeichnung der Treuhand und der Verletzung des Offenkundigkeitsprinzips (BayLSG, Urteil vom 09.12.2004 - L 11 AL 435/03; Hessisches LSG, Urteil vom 09.05.2001 - L 6 AL 432/00 - ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.08.2002 - L 12 AL 247/01) sowie daraus, dass der Kläger einen Freistellungsauftrag auf seinen Namen erteilt hat, er sich das Kapital und dessen Erträgnisse also mit steuerrechtlicher Wirkung selbst zurechnete.

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R

    Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 10 AL 442/04
    Auch Verbindlichkeiten des Klägers stehen mit seinem Vermögen nicht in wirtschaftlicher Einheit (vgl hierzu: BSG vom 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R - SozR 3-4100 § 137 Nr. 13; BayLSG Urteil vom 20.11.2003 - L 11 AL 215/02).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R

    Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 10 AL 442/04
    So hat das BSG Geldmittel, die von Anfang an mit einer Rückzahlungspflicht verbunden sind, vom Einkommensbegriff ausgenommen, weil sie dem Arbeitlosen nicht endgültig zur Verfügung stehen und deshalb nicht zum Bestreiten des Lebensunterhalts herangezogen werden können (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12; BSG SozR 3-4200 § 6 Nr. 8; BayLSG, Urteil vom 09.12.2004 - L 11 AL 435/03).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84

    Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 10 AL 442/04
    So hat das BSG Geldmittel, die von Anfang an mit einer Rückzahlungspflicht verbunden sind, vom Einkommensbegriff ausgenommen, weil sie dem Arbeitlosen nicht endgültig zur Verfügung stehen und deshalb nicht zum Bestreiten des Lebensunterhalts herangezogen werden können (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12; BSG SozR 3-4200 § 6 Nr. 8; BayLSG, Urteil vom 09.12.2004 - L 11 AL 435/03).
  • LSG Hessen, 09.05.2001 - L 6 AL 432/00

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 10 AL 442/04
    Dies ergibt sich bereits aus der fehlenden Kennzeichnung der Treuhand und der Verletzung des Offenkundigkeitsprinzips (BayLSG, Urteil vom 09.12.2004 - L 11 AL 435/03; Hessisches LSG, Urteil vom 09.05.2001 - L 6 AL 432/00 - ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.08.2002 - L 12 AL 247/01) sowie daraus, dass der Kläger einen Freistellungsauftrag auf seinen Namen erteilt hat, er sich das Kapital und dessen Erträgnisse also mit steuerrechtlicher Wirkung selbst zurechnete.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 247/01

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 10 AL 442/04
    Dies ergibt sich bereits aus der fehlenden Kennzeichnung der Treuhand und der Verletzung des Offenkundigkeitsprinzips (BayLSG, Urteil vom 09.12.2004 - L 11 AL 435/03; Hessisches LSG, Urteil vom 09.05.2001 - L 6 AL 432/00 - ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.08.2002 - L 12 AL 247/01) sowie daraus, dass der Kläger einen Freistellungsauftrag auf seinen Namen erteilt hat, er sich das Kapital und dessen Erträgnisse also mit steuerrechtlicher Wirkung selbst zurechnete.
  • LSG Bayern, 19.08.2004 - L 10 AL 373/02

    Berücksichtigung von Vermögen (Bausparguthaben) bei der Gewährung von

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 10 AL 442/04
    Hierbei sind sämtliche materiellen Anspruchsvoraussetzungen erneut zu prüfen, so dass die Beklagte berechtigt war, das zum Zeitpunkt der Antragstellung ab 03.02.2000 tatsächlich vorhandene Vermögen zu berücksichtigen (vergleiche hierzu mwN zur Rechtsprechung: BayLSG Urteil vom 19.08.2004 - L 10 AL 373/02).
  • LSG Bayern, 20.11.2003 - L 11 AL 215/02

    Aufhebung einer Arbeitslosenhilfe-Bewilligung sowie die Rückforderung überzahlter

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2005 - L 10 AL 442/04
    Auch Verbindlichkeiten des Klägers stehen mit seinem Vermögen nicht in wirtschaftlicher Einheit (vgl hierzu: BSG vom 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R - SozR 3-4100 § 137 Nr. 13; BayLSG Urteil vom 20.11.2003 - L 11 AL 215/02).
  • LSG Bayern, 10.12.2008 - L 10 AL 40/07
    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Beklagtenakten, der erledigten Prozessakten L 10 AL 383/01 und L 10 AL 442/04, der Akten des SG Würzburg sowie der Berufungsakte Bezug genommen.

    Weiter ist bereits im Urteil L 10 AL 442/04 ausgeführt worden, es sei nicht zu erkennen, dass der Kläger bei der Schwester M.S. gewohnt habe.

  • LSG Bayern, 15.11.2005 - L 11 AL 227/05

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Rückforderung zu Unrecht

    Der Klägerin trifft nunmehr im Wege der Umkehr der Beweislast die objektive Beweislast dafür, dass sie trotz des Vermögens des Ehemannes ab 16.03.1998 bedürftig war mit der Folge, dass die Voraussetzungen des § 48 SGB X nicht vorlagen (vgl hierzu BayLSG, Urteile vom 09.12.2004/31.05.2005 - L 11 AL 435/03; L 10 AL 442/04 -, LSG Brandenburg, Urteil vom 28.08.1997 - E LSG AL 165).

    Dies ergibt sich bereits aus der fehlenden Kennzeichnung der Treuhand und der Verletzung des Offenkundigkeitsprinzips (BayLSG, Urteile vom 09.12.2004 und 31.05.2005 - L 11 AL 435/03 und L 10 AL 442/04; Hessisches LSG, Urteil vom 09.05.2001 - L 6 AL 432/00 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.08.2002 - L 12 AL 247/01).

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